Schriftliche Kleine Anfrage vom 09.08.2022

Schriftliche Kleine Anfrage

der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 01.08.2022

und Antwort des Senats

- Drucksache 22/8938 -

 

                        

Betr.:      Schiller-Oper – und jetzt? 

Einleitung für die Fragen:

Mittlerweile ist das markante denkmalgeschützte Stahlgerüst der Schiller-Oper vollständig befreit von den Anbauten. Der letzte Akt war der Abbau der sog. Laterne. Seitdem tut sich jedoch nichts mehr. 


Ich frage den Senat: 

 

Frage 1:                Hat es seit dem 07. Februar 2022 (dem Datum meiner zuletzt zur Schiller-Oper eingereichten Schriftlichen Kleinen Anfrage, Drs.  22/7295) Gespräche oder Schriftverkehr zwischen der Eigentümerin (bzw. ihren Beauftragten) und Vertreter:innen von Behörden? Wenn ja, bitte das jeweilige Datum, die jeweils Beteiligten sowie das jeweilige Thema, Ziel und Ergebnis (bzw. Genehmigung) nennen. 

Frage 2:                    Sind aktuell Gespräche geplant bzw. terminiert? Wenn ja, bitte angeben welche, zu welchem Thema und mit welchem Ziel.

Frage 3:                       Welche der unter Nr. 1 und Nr. 2 genannten Gespräche oder Schriftverkehre wurden von der FHH und welche von der Eigentümerin initiiert?

Frage 4:                       Hat es Gespräche mit der Eigentümerin oder von ihr beauftragen Personen über den Neubau auf dem Gelände der Schiller-Oper mit Vertreter:innen der Freien und Hansestadt Hamburg gegeben? Falls ja, bitte das jeweilige Datum, die beteiligten Behördenbereiche und die jeweiligen Inhalte nennen.

Frage 5:                       Haben die zuständigen Behörden auf anderem Wege Informationen über den geplanten Neubau erhalten? Falls ja: wie und welche?


Ziel des Denkmalschutzamts ist, die denkmalgeschützte Stahlkonstruktion zu erhalten mit dem not­wendigen Korrosionsschutz vor Ort (in situ), d.h.: ohne Abbau des Denkmals. Zwischen der Eigen­tümerschaft, den beauftragten Tragwerksplanern und dem Denkmalschutzamt besteht dazu ein fortgesetzter Austausch, im Einzelnen:


Zur Beschaffung digitaler Planunterlagen für die Kartierung der Schäden an der Stahlkonstruktion gab es einen intensiven Mailwechsel. 


Am 5. Mai 2022 stellte der Tragwerksplaner, der als Sachverständiger für das Denkmalschutzamt die Bau­­stelle während der Sicherung überwachte, dem Denkmalschutzamt im Auftrag der Eigentümer­schaft die umfassende Beurteilung der Konstruktion durch den zweiten, durch die Eigentümerschaft beauftragten Tragwerkplaner zur Verfügung. Am 12. Mai 2022 wurde im Gespräch mit allen Beteiligten vom Trag­werkplaner der Eigentümerschaft mitgeteilt, dass aus seiner Sicht nur das Dachtragwerk erhalten bleiben könne. Das Denkmalschutzamt schlug vor, durch Restauratorinnen bzw. Restauratoren für Metallkonservierung eine fachliche Einschätzung zum Korrosionsschutz der Stahlkonstruktion vor Ort erstellen zu lassen. Die beiden Tragwerkplaner boten an, diese zu prüfen.


Am 2. Juni 2022 wurde mit allen o.g. Akteuren ein Ortstermin vereinbart, um unter Beteiligung einer Fachkraft eine erste Einschätzung einzuholen, ob ein Korrosionsschutz in situ weiterverfolgt werden solle. Die Eigentümerschaft teilte dabei und am 9. Juni 2022 schriftlich mit, dass sie den Abbau der Stahlkonstruktion für zwingend erforderlich hielte. 


Am 10. Juni 2022 fand der Ortstermin mit allen o.g. Akteuren (außer dem Tragwerksplaner, der als Sachverständiger für das Denkmalschutzamt die Bau­­stelle während der Sicherung überwachte), einer Restauratorin für Metallkon­servierung und einem Nachbarn der Schilleroper, den die Eigentümerschaft hinzugezogen hat, statt. Die Restauratorin erläuterte die Möglichkeiten zum Korrosionsschutz vor Ort und bot die Aufstellung einer Kostenschätzung zu Händen der Eigentümerschaft an. Das Denkmal­schutz­amt stellte in Aussicht, die Kosten für die Kostenschätzung zu übernehmen.


Am 11. Juni 2022 wurde das Protokoll dieser Begehung durch den Tragwerksplaner der Eigen­tümerschaft vorgelegt, am 24. und 27. Juni 2022 nach Ergänzung durch das Denkmalschutzamt an die Teilnehmenden der Termine am 2. und 10. Juni 2022 versandt. Am 29. Juni 22022 antwortete die Eigentümerschaft, dass es für sie keine andere Lösung als den Abbau der Konstruktion gäbe


Am 5. Juli 2022 wurde beim zuständigen Bezirksamt ein digitaler Abbruchantrag für die denkmal­ge­schützte Stahlkonstruktion eingereicht, am 7. Juli wurde dazu eine Eingangsmitteilung mit Nach­forderungen versandt.


Am 19. Juli 2022 fand ein Gespräch im Denkmalschutzamt statt. Die Eigentümerschaft bot an, bis Ende August 2022 einen Vorschlag zur Rostschutzbehandlung der Stahlkonstruktion (Vorgehensweise, Kosten) zu unterbreiten. Die damit beauftragte Firma solle aufzeigen, weshalb der Rostschutz vor Ort nicht erfolgen könne, wieso die Stahlkonstruktion abgebaut werden müsse und warum nur ein Nachbau sinnhaft sei. Die Eigentümerschaft wolle die historische Stahlkonstruktion nicht erhalten, weil diese aus ihrer Sicht abgängig sei. Sie wolle auf dem Grundstück einen Neubau errichten mit Integration einer Dachkonstruktion, die an die Stahlkonstruktion erinnere. Den Vorschlag des Denkmalschutzamtes, einen Austausch in erweiterter Runde mit dem Bezirk und mit der Leitung der für den Denkmalschutz zuständigen Behörde zur Weiterentwicklung des Grundstücks unter Erhaltung der denkmalgeschützten Stahlkonstruktion aufzunehmen, lehnte die Eigentümerschaft ab. 


Am 27. Juli 2022 erhielt das Denkmalschutzamt eine Zuschrift der Eigentümerschaft mit dem Inhalt, dass sie sich ein Angebot für einen Korrosionsschutz erstellen lasse, welches ebenfalls den Abbau für erforderlich hielte. Außerdem wurde die angedachte Neuplanung anstelle des Stahlskeletts, die dessen Merkmale jedoch aufnähme, beschrieben. Am 28. Juli 2022 folgte eine Zuschrift mit der Mitteilung, dass die Stahlkonstruktion technisch und wirtschaftlich nicht erhalten werden könne. Die Stahlkonstruktion habe keine denkmalfähigen und somit schützenwerten Merkmale. Vorgesehen sei, Wohnungen für betreutes Wohnen, eine Tiefgarage und Flächen für stadtteilverträgliches Kleingewerbe zu bauen. Es sei ein Baukörper vorgesehen, der die innere Form des Zirkusrunds aufnimmt und eine öffentliche Zugänglichkeit dieses Bereiches erlaubt. Die Aufnahme typischer Merkmale der Schilleroper für die Dachkonstruktion sei vorgesehen.

Weitere Gespräche sind aktuell nicht terminiert. 


Vorbemerkung:    Auf ihrer Homepage https://www.schilleroper.com/was-passiert-mit-der-schilleroper/  schreibt die Schilleroper Objekt GmbH (Stand 01.8.22):

„Wir planen besonderen Wohnraum für ältere Menschen zu schaffen. Unsere Pläne legen wir den zuständigen Behörden vor; wir warten auf Termine.“

Frage 6:                       Was für Pläne wurden wann welchen Behörden vorgelegt? Bitte den jeweiligen Inhalt, das jeweilige Datum und den jeweiligen Bearbeitungssachstand angeben. 

 

Siehe Antwort zu 1 bis 5.

 

Frage 7:                       Liegen Voranfragen, Vorbescheidsanträge, Bauanträge oder andere Anträge für einen Neubau auf dem Gelände der Schiller-Oper vor? Falls ja, bitte das jeweilige Datum, den jeweiligen Inhalt und den Bearbeitungsstand (Vorbescheid, Baugenehmigung etc.) aufführen. Falls eine Baugenehmigung vorliegt: Seit wann und mit welchen konkreten Inhalten, Auflagen und Terminsetzungen? 

Frage 8:                       Wurden vorbereitende Baumaßnahmen für einen Neubau genehmigt? Wenn ja, wann und welche?

 

Nein.

 

Frage 9:                       Wenn noch keine Baugenehmigung vorliegt, wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen der Eigentümerin (bzw. ihren ggfs. Beauftragten), der zuständigen Behörde und dem Denkmalschutzamt?

Frage 10:                     Welche konkreten Maßnahmen wurden/werden zum Schutz der Stahlkonstruktion unternommen, auch in Vorbereitung weiterer Bauarbeiten? Bitte auch angeben, ob der in Drs. 22/7295, Nr. 9 angesprochene Korrosionsschutz mittlerweile erfolgte. 

Siehe Antwort zu 1 bis 5.

 

Frage 11:                     Welche aktuellen Anforderungen und/oder Auflagen gibt es von der FHH zum Schutz bzw. zur weiteren Erhaltung des Denkmals? Bitte jeweils einzeln und ggfs. mit erfolgten Fristsetzungen und dem aktuellen Stand aufführen.

 

Das Denkmalschutzamt hatte bereits 2021 darauf hingewiesen, dass nach Abbau der maroden Dach­schalung ein Korrosionsschutz erforderlich sei. Es wurde davon ausgegangen, dass der Rostschutz im Rahmen des Gesamtprojekts erfolgen kann. Zu den Vereinbarungen siehe Antwort zu 1 bis 5. Bei Untätigkeit greift § 7 Abs. 6 des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes.

9. August 2022